Mietverwaltung

Zu einer ordnungsgemäßen und kapitalorientierten Mietverwaltung gehört:

  • Wahrnehmung und Erhaltung der dem Eigentümer zustehenden Vermieterrechte
  • Geltendmachung der Ansprüche aus den Mietverhältnissen; sofern dies erforderlich und angezeigt ist, auch durch Beauftragung eines Rechtsanwaltes
  • Geltendmachung und Durchführung von Mieterhöhungen
  • Vertretung des Eigentümers gegenüber Versicherungsgesellschaften bei Abschluss und Kündigung von Verträgen
  • Wahrung der Rechte des Eigentümers bei Schadensfällen gegenüber Versicherungen und sonstigen Dritten
  • Überwachung des baulichen Zustandes sowie die eigenständige Vergabe notwendiger Erhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten, wobei bei größeren Investitionen zuvor Ihr Einverständnis eingeholt wird
  • Wahrung und die Vertretung der Interessen des Eigentümers gegenüber einer etwa bestehenden Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Verwahrung und Verwaltung von Mietkautionen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen
  • Neuvermietungen einschließlich der Übergabe der Mieträume mit ausführlicher Protokollierung. Bei der Auswahl von Mietern legen wir großen Wert auf eine gute Bonität des Mieters, eine langfristige Mietdauer, eine pflegliche Behandlung der Immobilie und eine Integration in die bestehende Hausgemeinschaft
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