Mietverwaltung

Zu einer ordnungsgemäßen und kapitalorientierten Mietverwaltung gehört:

  • Buchhaltung des Mietverwaltungskontos einschl. jährlicher Rechnungslegung (auch zur Weitergabe an den Steuerberater geeignet)
  • Erstellung eines jährlichen Wirtschaftsplanes
  • Rücknahme der Mieträume bei Kündigung mit ausführlicher Protokollerstellung
  • Mahnwesen bei säumigen Mietern
  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nach tituliertem Gerichtsurteil
  • Teilnahme an Gerichtsverfahren in Mietangelegenheiten
  • Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnung für Ihre Mieter
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