Mietverwaltung
Zu einer ordnungsgemäßen und kapitalorientierten Mietverwaltung gehört:
- Buchhaltung des Mietverwaltungskontos einschl. jährlicher Rechnungslegung (auch zur Weitergabe an den Steuerberater geeignet)
- Erstellung eines jährlichen Wirtschaftsplanes
- Rücknahme der Mieträume bei Kündigung mit ausführlicher Protokollerstellung
- Mahnwesen bei säumigen Mietern
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nach tituliertem Gerichtsurteil
- Teilnahme an Gerichtsverfahren in Mietangelegenheiten
- Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnung für Ihre Mieter